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   BVerwG, 27.01.1966 - II C 15.64   

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https://dejure.org/1966,1769
BVerwG, 27.01.1966 - II C 15.64 (https://dejure.org/1966,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1966 - II C 15.64 (https://dejure.org/1966,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1966 - II C 15.64 (https://dejure.org/1966,1769)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Arbeitseinkünften aus Gewerbebetrieb auf das Übergangsgehalt eines Beamten auf Lebenszeit - Zuerkennung des Gewinnanteils einer Gesellschaft als Entgelt für die für die Gesellschaft geleistete Arbeit als Vertreter - Auslegung eines Änderungsvertrages zu ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1958 - VI C 402.56
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 15.64
    Denn die Verwaltungsvorschriften vom 9. Mai 1952 bestimmten in Nr. 3 Abs. 1 zu § 37 G 131, daß Nr. 1 Abs. 2, Nrn. 3 und 5 der Verwaltungsvorschriften zu § 33 G 131 entsprechend gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 402.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 37 G 131 Nr. 3]).

    Der Ausdruck "Mißbrauch" soll sicherstellen, daß der Empfänger von Übergangs-(Versorgungs-)Bezügen in seiner rechtlichen Handlungsfreiheit nicht unbillig beschränkt wird (vgl. das oben angeführte Urteil vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 402.56 -).

  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 29.59
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 15.64
    Das wäre mit dem sozialen Zweck der Gewährung von Übergangsbezügen und auch mit dem Umstand unvereinbar, daß § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 (F. 1953) erkennbar auf der Erwägung beruht, der öffentlich-rechtliche Dienstherr solle von seiner Alimentationspflicht in angemessenem Umfange befreit werden, wenn ein Empfänger von Übergangsbezügen seine im öffentlichen Dienst nicht beanspruchte Arbeitskraft anderweitig verwertet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 - [ZBR 1959 S. 298]).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 86.83

    Soldatenversorgung - Ruhensregelung - Beschäftigung bei einer Gesellschaft des

    In einem solchen Fall des Mißbrauchs der Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts muß die Vereinbarung der Gesellschafter über die Verteilung der Aufwendungen unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG 6 C 402.56 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG 2 C 15.64 - BeamtVGVwV Tz 53.5.2).
  • BVerwG, 30.06.1966 - II C 55.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen - Festsetzung des Ruhegehalts nach

    Er ist dabei von der grundsätzlichen Unbedenklichkeit der Verwaltungsvorschrift Nr. 3 Abs. 1 Buchst. b zu § 33 G 131 (a. a. O.) ausgegangen, die bestimmt: "Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkünften gehören bei Gewerbebetrieb: der Bruttobetrag des Arbeitslohnes, der einem angestellten Leiter des Betriebes üblicherweise gezahlt werden würde." Diese Verwaltungsvorschrift gilt bei der Anwendung des § 37 G 131 gemäß der Verwaltungsvorschrift Nr. 3 Abs. 1 zu § 37 G 131 entsprechend, und zwar auch noch für die Zeit nach Aufhebung des § 33 G 131 durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980); dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt(Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 402.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 37 G 131 Nr. 3], vom 27. April 1961 - BVerwG II C 108.58 - undvom 27. Januar 1966 - BVerwG II C 15.64 -).
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